Wer über Bitpanda Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowährungen kauft und wieder verkauft, erzielt möglicherweise steuerpflichtige Einnahmen. Dasselbe gilt für Staking-Belohnungen. In Deutschland sind zwei Einkunftsarten entscheidend: private Veräußerungsgewinne nach § 23 EStG und sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG.

Private Veräußerungsgewinne nach § 23 EStG

Wenn Sie eine Kryptowährung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf wieder verkaufen, unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer. Entscheidend ist der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung: Überschreitet er ein Jahr, ist der Gewinn steuerfrei – unabhängig von der Höhe des Gewinns.

Diese Frist gilt pro FIFO-Position (First-In, First-Out). Das bedeutet: Wenn Sie dieselbe Kryptowährung mehrfach gekauft haben, gelten die zuerst erworbenen Einheiten als zuerst verkauft. Haben Sie zum Beispiel im Januar und im März Bitcoin gekauft und verkaufen im Oktober, gilt die Januar-Position als verkauft – nicht die März-Position. Dieser Mechanismus hat erheblichen Einfluss darauf, ob ein Verkauf steuerpflichtig ist oder nicht.

Für das Steuerjahr 2024 und später gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Person (bis 2023: 600 €). Achtung: Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Liegt Ihr Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften bei 1.001 €, werden alle 1.001 € besteuert, nicht nur der 1 € über der Grenze.

Verluste aus kurzfristigen Verkäufen können im selben Steuerjahr mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden – aber nur innerhalb derselben Einkunftsart. Ein Verlust aus dem Krypto-Verkauf lässt sich nicht mit Aktiengewinnen oder Arbeitseinkommen verrechnen.

Staking-Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG

Staking-Belohnungen gelten in Deutschland als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Der steuerpflichtige Betrag ist der Marktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses – also der Euro-Gegenwert der erhaltenen Kryptowährung am Tag der Gutschrift auf Ihrem Konto.

Für sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG gilt eine Freigrenze von 256 € pro Person und Jahr. Überschreiten Sie diese Grenze (alle sonstigen Einkünfte zusammengerechnet), wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 hat eine wichtige Klarstellung gebracht: Staking verlängert die Haltefrist für die gestakten Coins nicht auf 10 Jahre. Die normale 1-Jahres-Regel nach § 23 EStG gilt weiterhin uneingeschränkt. Mehr dazu in unserem Artikel zum BMF-Schreiben 2025.

Welche Transaktionen lösen eine Steuerpflicht aus?

Nicht jede Transaktion in Ihrem Bitpanda-Verlauf ist steuerlich relevant:

  • Kauf von Krypto gegen Euro: Kein steuerpflichtiges Ereignis – Sie tauschen nur Zahlungsmittel gegen ein Wirtschaftsgut.
  • Verkauf innerhalb eines Jahres: Steuerpflichtig nach § 23 EStG, wenn dabei ein Gewinn entsteht.
  • Verkauf nach mehr als einem Jahr: Steuerfrei nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG.
  • Tausch Krypto gegen Krypto: Gilt als Veräußerung der abgegebenen Kryptowährung – steuerpflichtig, wenn die Haltefrist noch nicht abgelaufen ist.
  • Staking-Belohnungen: Steuerpflichtig nach § 22 Nr. 3 EStG zum Zuflusskurs.
  • Einzahlungen (Deposits) eigener Mittel: Kein steuerpflichtiges Ereignis.
  • Auszahlungen (Withdrawals) auf externe Wallets: Für sich genommen kein steuerpflichtiges Ereignis – aber die übertragene Krypto behält ihre ursprüngliche Kostenbasis und Haltefrist.

Wo in der Steuererklärung eintragen?

Beide Einkunftsarten gehören in die Anlage SO (Sonstige Einkünfte) Ihrer Einkommensteuererklärung:

  • § 23 EStG – Veräußerungsgewinne: Im Bereich „Andere Wirtschaftsgüter“ (private Veräußerungsgeschäfte, Zeilen für sonstige Wirtschaftsgüter).
  • § 22 Nr. 3 EStG – Staking-Einkünfte: Im Bereich „Sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG“.

In Steuerprogrammen wie ELSTER, Steuererklarung.de oder Taxfix finden Sie die Anlage SO unter den sonstigen Einkünften. Das Programm führt Sie durch die entsprechenden Felder; Sie tragen die vom Tool berechneten Summen ein.

Welche Belege brauche ich?

Das Finanzamt kann jederzeit Nachweise anfordern. Bewahren Sie deshalb folgende Unterlagen auf:

  • Den vollständigen Bitpanda-CSV-Export Ihres Kontos.
  • Den von FreeBitpandaTax generierten PDF-Steuerbericht mit den Einzeltransaktionen.
  • Bei Bedarf: Screenshots einzelner Transaktionen aus der Bitpanda-App.

Der PDF-Bericht enthält alle steuerrelevanten Einzelpositionen mit Anschaffungsdatum, Verkaufsdatum, FIFO-Kostenbasis, Erlös und Gewinn – aufgeschlüsselt nach § 23 und § 22 Nr. 3 EStG. Er ist als Beilage zur Steuererklärung geeignet, ersetzt aber keine Steuerberatung.

Häufige Fehler

  • Unvollständiger CSV-Export: Wer nur den Verlauf für 2024 exportiert, hat keine Kostenbasis für Käufe aus früheren Jahren. Bitpanda exportiert standardmäßig den kompletten Verlauf – laden Sie immer die vollständige Datei hoch.
  • CSV in Excel bearbeitet: Wenn Sie die CSV-Datei in Excel öffnen und neu speichern, können Spaltenformate und Datumsangaben korrumpiert werden. Laden Sie die Originaldatei direkt aus dem Bitpanda-Download hoch, ohne Excel-Umweg.
  • Mehrere Börsen ignoriert: Die Freigrenzen gelten pro Person und Jahr – alle Börsen zusammengerechnet. Wenn Sie auch auf anderen Plattformen (Binance, Kraken, Coinbase …) handeln, müssen diese Gewinne separat ermittelt und addiert werden.
  • Verluste nicht geltend gemacht: Verluste aus kurzfristigen Verkäufen mindern den steuerpflichtigen Gewinn. FreeBitpandaTax berücksichtigt Verluste automatisch.

Wie berechne ich die Beträge?

FreeBitpandaTax berechnet alle steuerrelevanten Beträge automatisch aus Ihrem Bitpanda-CSV-Export:

  1. Laden Sie Ihren vollständigen Bitpanda-Verlauf als CSV herunter (Konto → Verlauf → Exportieren).
  2. Laden Sie die CSV-Datei auf freebitpandatax.de hoch.
  3. Das Tool berechnet FIFO-Kostenbasis, Haltedauer, steuerpflichtige Veräußerungsgewinne und Staking-Einkünfte – inkl. Berücksichtigung der 1-Jahres-Regel und Freigrenzen.
  4. Laden Sie den fertigen PDF-Steuerbericht herunter und tragen Sie die ausgewiesenen Beträge in die Anlage SO ein.

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