Bei der Krypto-Steuer gibt es zwei wichtige Freigrenzen, die oft verwechselt werden: die 1.000 € für Veräußerungsgewinne nach § 23 EStG und die 256 € für sonstige Einkünfte wie Staking nach § 22 Nr. 3 EStG. Dieser Beitrag erklärt, wie sie funktionieren, warum sie keine Freibeträge sind und was beim Überschreiten passiert.

Freigrenze ist nicht gleich Freibetrag

Der wichtigste Punkt vorab: Eine Freigrenze wirkt anders als ein Freibetrag.

  • Freibetrag: Nur der Betrag oberhalb der Grenze wird versteuert. Der Sockel bleibt immer steuerfrei.
  • Freigrenze: Bis zur Grenze bleibt alles steuerfrei. Wird sie auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig – nicht nur der übersteigende Teil.

Bei der Krypto-Steuer handelt es sich in beiden Fällen um Freigrenzen. Das macht die Schwelle besonders wichtig.

Die 1.000-Euro-Freigrenze (§ 23 EStG)

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften – also der Verkauf von Krypto innerhalb der Jahresfrist – bleiben steuerfrei, solange die Summe aller dieser Gewinne eines Kalenderjahres unter 1.000 € liegt. Diese Grenze gilt seit 2024; bis einschließlich 2023 lag sie bei 600 €.

Wichtig: In diese Grenze fließen alle privaten Veräußerungsgeschäfte ein – nicht nur Krypto, sondern z. B. auch Gewinne aus dem Verkauf von Gold oder anderen Wirtschaftsgütern innerhalb der Spekulationsfrist.

Veräußerungsgewinn im JahrSteuerpflichtig?
950 €Nein – unter 1.000 €
1.000 €Nein – genau auf der Grenze
1.050 €Ja – die vollen 1.050 € sind steuerpflichtig

Die 256-Euro-Freigrenze (§ 22 Nr. 3 EStG)

Für sonstige Einkünfte – insbesondere Staking- und Lending-Belohnungen – gilt eine eigene, niedrigere Freigrenze von 256 € pro Jahr. Auch hier gilt: Liegt die Summe darüber, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Beide Grenzen gelten unabhängig nebeneinander

Die beiden Freigrenzen betreffen unterschiedliche Einkunftsarten und werden getrennt geprüft. Sie können also beide gleichzeitig ausschöpfen:

EinkunftsartBetragFreigrenzeSteuerpflichtig?
Veräußerungsgewinne (§ 23)900 €1.000 €Nein
Staking (§ 22 Nr. 3)200 €256 €Nein

Obwohl in Summe 1.100 € an Einkünften entstanden sind, fällt in diesem Beispiel keine Steuer an – weil jede Einkunftsart für sich unter ihrer Freigrenze bleibt.

Was zählt mit hinein – und was nicht?

  • Verluste mindern die Gewinnsumme: Innerhalb des § 23 werden Gewinne und Verluste desselben Jahres saldiert, bevor die 1.000-Euro-Grenze geprüft wird.
  • Pro Person, nicht pro Konto: Die Freigrenzen gelten je steuerpflichtiger Person über alle Börsen und Wallets hinweg – nicht je Plattform.
  • Bereits anderweitig genutzt: Haben Sie die Freigrenze schon über eine andere Börse teilweise ausgeschöpft, müssen Sie das berücksichtigen. FreeBitpandaTax bietet dafür ein Eingabefeld im Formular.

Freigrenzen bei Ehegatten und Zusammenveranlagung

Die Freigrenzen gelten pro Person. Bei zusammenveranlagten Ehegatten steht damit jeder Person die 1.000-Euro- bzw. 256-Euro-Grenze separat zu – vorausgesetzt, die Geschäfte werden tatsächlich der jeweiligen Person zugeordnet (eigene Konten, eigene Coins). Eine bloße Aufteilung von Gewinnen aus einem gemeinsam genutzten Konto, um beide Freigrenzen auszuschöpfen, erkennt das Finanzamt dagegen nicht an.

Die Erhöhung von 600 auf 1.000 Euro

Bis einschließlich Veranlagungsjahr 2023 lag die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte bei 600 €. Seit 2024 sind es 1.000 €. Für ältere Steuerjahre – etwa bei einer Nacherklärung – gilt also weiterhin die niedrigere Grenze. FreeBitpandaTax berücksichtigt das gewählte Steuerjahr bei der Berechnung.

Häufige Irrtümer

  • „Nur der Betrag über der Grenze ist steuerpflichtig.“ Falsch – bei einer Freigrenze ist nach Überschreiten der gesamte Betrag steuerpflichtig.
  • „Die 1.000 € und 256 € kann ich zusammenzählen.“ Falsch – die Grenzen gelten je Einkunftsart getrennt und sind nicht übertragbar.
  • „Jede Börse hat ihre eigene Freigrenze.“ Falsch – die Grenze gilt je Person über alle Plattformen hinweg.

Freigrenzen automatisch anwenden lassen

FreeBitpandaTax saldiert Ihre Gewinne, prüft beide Freigrenzen und weist im PDF-Bericht aus, ob und in welcher Höhe Steuer anfällt. Bereits genutzte Freigrenzen können Sie im Formular ergänzen.

Zum Tool

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.