Sind Ihre Krypto-Gewinne steuerpflichtig, gehören sie in die Anlage SO („Sonstige Einkünfte“) der Einkommensteuererklärung. Dort werden sowohl private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG als auch Staking-Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG erfasst. Dieser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, was wohin gehört.
Wann müssen Sie überhaupt etwas eintragen?
Eine Eintragung ist nötig, wenn mindestens einer dieser Punkte zutrifft:
- Ihre Veräußerungsgewinne nach § 23 EStG liegen im Jahr bei 1.000 € oder mehr.
- Ihre Staking-/sonstigen Einkünfte liegen bei 256 € oder mehr.
- Sie möchten einen Verlust feststellen lassen, um ihn mit künftigen Gewinnen zu verrechnen.
Bleiben Sie unter beiden Freigrenzen und wollen keinen Verlust feststellen lassen, müssen Sie die Krypto-Geschäfte in der Regel nicht angeben.
Teil 1: Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)
Im Abschnitt für private Veräußerungsgeschäfte tragen Sie Ihre Krypto-Verkäufe ein. Pro Position bzw. zusammengefasst werden in der Regel folgende Angaben verlangt:
- Bezeichnung des Wirtschaftsguts (z. B. „Kryptowährungen / virtuelle Währungen“)
- Zeitpunkt der Anschaffung und der Veräußerung
- Veräußerungspreis (Summe der Verkaufserlöse in Euro)
- Anschaffungskosten (FIFO-Einstandswerte) und Werbungskosten
- Resultierender Gewinn oder Verlust
Da Privatanleger oft viele Einzeltransaktionen haben, wird in der Praxis eine zusammenfassende Aufstellung als Anlage beigefügt und in der Anlage SO auf diese verwiesen. Genau diese Aufstellung liefert der PDF-Bericht von FreeBitpandaTax.
Teil 2: Staking und sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG)
Staking-Belohnungen werden im Abschnitt für Einkünfte aus Leistungen eingetragen – mit der Summe der zum Zuflusszeitpunkt bewerteten Belohnungen des Jahres. Liegt diese Summe unter 256 €, ist keine Eintragung erforderlich; ab 256 € wird der volle Betrag angesetzt.
Belege und Nachweise
Das Finanzamt verlangt die Transaktionsdaten in der Regel nicht automatisch mit der Erklärung, kann sie aber nachfordern. Halten Sie deshalb bereit:
- den vollständigen Bitpanda-CSV-Export als Rohdaten,
- die nachvollziehbare Berechnung von Gewinn und Haltedauer (FIFO),
- bei zugekauften oder übertragenen Coins die ursprünglichen Anschaffungsnachweise.
Der PDF-Bericht von FreeBitpandaTax bündelt Gewinnermittlung, Haltedauer und Rechtsgrundlagen in einem druckfertigen Dokument, das Sie der Erklärung beilegen oder auf Nachfrage einreichen können.
Abgabe über ELSTER
Die Steuererklärung wird meist elektronisch über ELSTER abgegeben. Wählen Sie dort die Anlage SO aus und übertragen Sie die Summen aus Ihrer Aufstellung in die entsprechenden Felder. Die genaue Zeilennummerierung ändert sich von Jahr zu Jahr – orientieren Sie sich an den Feldbezeichnungen („Private Veräußerungsgeschäfte“ bzw. „Leistungen“), nicht an festen Zeilennummern.
Häufige Fehler vermeiden
- Krypto-zu-Krypto-Tausch vergessen: Auch ein Tausch ohne Euro-Auszahlung ist ein Veräußerungsgeschäft.
- Freigrenze mit Freibetrag verwechselt: Bei Überschreiten ist der ganze Betrag steuerpflichtig.
- Verluste nicht erklärt: Ohne Eintragung in der Anlage SO stellt das Finanzamt keinen Verlustvortrag fest.
Fristen für die Abgabe
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss diese in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Wird die Erklärung von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater erstellt, verlängert sich die Frist deutlich. Geben Sie freiwillig ab – etwa um einen Verlust feststellen zu lassen –, haben Sie dafür bis zu vier Jahre Zeit. Die genauen Fristen können je nach Jahr abweichen, da es in den vergangenen Jahren mehrfach Sonderregelungen gab.
Vergessene Vorjahre nacherklären
Sind in früheren Jahren steuerpflichtige Krypto-Gewinne nicht angegeben worden, lässt sich das über eine Nacherklärung beim Finanzamt korrigieren. Wer das von sich aus und vollständig tut, bevor das Finanzamt selbst aktiv wird, kann damit strafrechtliche Folgen vermeiden. Für jedes betroffene Jahr gelten die damals gültigen Werte – etwa die Freigrenze von 600 € bis 2023. Da die Beträge teils erheblich sein können, ist hier eine steuerliche Beratung besonders zu empfehlen.
FreeBitpandaTax kann auch für zurückliegende Jahre einen Bericht erstellen: Wählen Sie im Formular einfach das gewünschte Steuerjahr – der vollständige Verlauf in der CSV liefert die nötige Datenbasis.
Die Zahlen für die Anlage SO fertig aufbereitet
FreeBitpandaTax berechnet aus Ihrer Bitpanda-CSV die Summen für § 23 EStG und § 22 Nr. 3 EStG und liefert eine druckfertige Aufstellung als Beleg für die Anlage SO.
Zum ToolDieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Formularbezeichnungen und Zeilen können sich je nach Veranlagungsjahr ändern.